Gemeindeimmobiliensteuer GIS - neue Hebesätze ab 2025

Mit Wirkung  1. Januar 2025 wurden die Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS geändert.  Der Gemeindrat...

Veröffentlichungsdatum:

30.01.2025

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Mit Wirkung  1. Januar 2025 wurden die Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS geändert. 

Der Gemeindrat hat die  Gemeindeverordnung über die Immobilensteuer (GIS) angepasst sowie die Gemeindeimmobiliensteuer GIS - neue Hebesätze ab 2025 neu festgelegt.

Die Gemeinde Tscherms hat für leerstehende Wohnungen den Steuersatz von 1,20% festgelegt.

Für die Nichtanwendung des erhöhten Steuersatzes muss eine entsprechende Dokumentation im Gemeindeamt hinterlegt werden.

  • "unentgeltiche Nutzungsleihe" an Verwandte oder Verschwägerte
  • "rent to buy"
  • vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag (registrierter Verlängerung) 
  • eine einzige angrenzende Wohnung
  • "Teilentlohnung" - "fringe benefit"
  • Wohnungen von Unternehmen

Damit das Steueramt der Gemeinde in der Lage sein wird, eine korrekte Vorausberechnung zu erstellen, muss  innerhalb 10. Mai 2025 eine entsprechende Dokumentation abgeben werden.

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Zuletzt aktualisiert: 30.01.2025, 15:21 Uhr

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