Mit Wirkung 1. Januar 2025 wurden die Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS geändert.
Der Gemeindrat hat die Gemeindeverordnung über die Immobilensteuer (GIS) angepasst sowie die Gemeindeimmobiliensteuer GIS - neue Hebesätze ab 2025 neu festgelegt.
Die Gemeinde Tscherms hat für leerstehende Wohnungen den Steuersatz von 1,20% festgelegt.
Für die Nichtanwendung des erhöhten Steuersatzes muss eine entsprechende Dokumentation im Gemeindeamt hinterlegt werden.
- "unentgeltiche Nutzungsleihe" an Verwandte oder Verschwägerte
- "rent to buy"
- vermietete Wohnungen mit registriertem Mietvertrag (registrierter Verlängerung)
- eine einzige angrenzende Wohnung
- "Teilentlohnung" - "fringe benefit"
- Wohnungen von Unternehmen
Damit das Steueramt der Gemeinde in der Lage sein wird, eine korrekte Vorausberechnung zu erstellen, muss innerhalb 10. Mai 2025 eine entsprechende Dokumentation abgeben werden.