Freizeitgelände beim Musikpavillon

Die Gemeindeverwaltung möchte alle interessierten Bürger und Vereine auf verschiedene Bestimmungen aufmerksam machen, welche bei der Benutzung des Freizeitgeländes sowie der dazugehörigen Küche zu beachten, bzw. einzuhalten sind:

Im Lizenzamt der Gemeinde liegt ein entsprechendes Ansuchen für die Benutzung des Freizeitgeländes auf. Interessierte Bürger/Vereine können dieses Ansuchen zu den Öffnungszeiten holen und die entsprechende Einzahlung tätigen. Bei der letzten Sitzung des Gemeindeausschusses wurde vereinbart, dass  der Festplatz ohne die Benutzung der Küche den Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, mit Küche sind 100,00 Euro zu bezahlen.

Die dazugehörigen Schlüssel sind im Gemeindeamt zu den Bürozeiten erhältlich. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Benutzung der Küche der Gemeindepolizist mit der Abnahme sei es vor als auch nach der Veranstaltung beauftragt ist. Das bedeutet, dass die Veranstalter mit dem Gemeindepolizist gemeinsam die Inventarliste überprüfen müssen. Da sich dadurch schon öfters Probleme und Meinungsverschiedenheiten ergeben haben, möchten wir hiermit klarstellen, dass sich alle, ohne Ausnahmen, an diese Bestimmungen halten sollten. 

Nicht nur die Küche, die gesamte Anlage inklusive der Toiletten, müssen nach der Veranstaltung in einwandfreien und sauberen Zustand hinterlassen werden. Grill, Herd, Backrohr und Fritteuse müssen nach jeder Benutzung fachgerecht gereinigt werden. Auch dafür können der Gemeindepolizist oder die Gemeindearbeiter die entsprechenden Kontrollen durchführen.  Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, nach einer Kontrolle die Veranstalter aufzufordern, die Küche bzw. die WC's erneut zu reinigen, falls sich diese in einem unzureichend sauberen Zustand befinden. Nach Ablauf einer mit dem Veranstalter festgesetzten Frist, welche in der Regel 24 Stunden nicht überschreiten soll, wird die Reinigung durch ein von der Gemeinde beauftragtes Reinigungspersonal zu Lasten des Veranstalters durchgeführt.

Entstandene Schäden, sei es beim WC, bei Leitungen, Strom, Wasser usw. müssen der Gemeinde sofort gemeldet werden, damit diese unverzüglich behoben werden können.

Die Mülltonnen für die Entsorgung des Restmülls werden den Vereinen weiterhin zur Verfügung gestellt. Neu ist, dass für die Entsorgung des wiederverwertbaren Mülls, sei es Glas, Papier oder Karton, die Vereine selbst für den Transport in den Recyclinghof Marling zuständig sind

Witterungsbedingt, voraussichtlich aber ab Mitte März wird das öffentliche WC wieder für die Bevölkerung geöffnet werden. Es wird an jeden Einzelnen appelliert, die Toiletten sauber zu hinterlassen, damit diese Dienstleistung reibungslos funktionieren kann.

Für Fragen steht Ihnen die Beamtin des Lizenzamtes oder die zuständige Gemeindereferentin gerne zur Verfügung.

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