Kaminkehrer Bergamo Simon

Sonstige

Themen

Gemäß Art. 54 der Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung besteht für den Bürger die Möglichkeit, anstelle des Kaminkehrers, der die Konzession innehat, ein anderes befähigtes Kaminkehrunternehmen zu wählen.

Die Wahl eines anderen befähigten Kaminkehrunternehmens muss vom Benützer der Feuerungsanlage sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Kaminkehrunternehmen sowie der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Art der Organisation

Sonstige Ämter & Behörden

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

JOHANN-BAPTIST-RUFIN-STR. 4, 39012 MERAN

Datei

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 11:40 Uhr