Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten - SUAP

Ab 01. Jänner 2014 müssen zertifizierte Meldungen, Mitteilungen und Anträge im Bereich des Handels zwingend...

Veröffentlichungsdatum:

27.01.2014

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Ab 01. Jänner 2014 müssen zertifizierte Meldungen, Mitteilungen und Anträge im Bereich des Handels zwingend über das Frontoffice des Einheitsschalters eingereicht werden. 

Für die nachstehenden Verfahren endete am 31. Dezember 2013 die Übergangsfrist, in welcher die Anträge auch noch auf Papier bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden konnten: 

  • Einzelhandel (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns - SCIA - Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit).
  • betriebsinterne Geschäfte (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns - SCIA - Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit).
  • Versandhandel und Vertrieb über das Fernsehen oder Medien und Haustürgeschäfte (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns - SCIA - Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit).
  • Verkauf von Lebensmitteln und Verkauf von Nichtlebensmitteln über Automaten (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns - SCIA - Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit).
  • Wanderhandel und Handel auf öffentlichen Flächen.
  • Werbeverkäufe.
  • Sonderverkäufe.

Der Einheitsschalter ist ausschließlich in elektronischer Form über das Südtiroler Bürgernetz oder direkt über das gesamtstaatliche Portal http://www.impresainungiorno.gov.it erreichbar.

Der Unternehmer oder der von ihm beauftragte Branchenverband oder Freiberufler muss dafür im Besitz einer digitalen Unterschrift und einer zertifizierten E-Mailadresse sein.

 

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2024, 09:54 Uhr

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