Infos Energiegemeinschaften

Was ist eine Energiegemeinschaft? 

Energiegemeinschaften sind nicht gewinnorientierte juridische Personen, die von Privatpersonen, kleine- und mittelständische Unternehmen, lokale Behörden und Gemeinden gebildet werden und sich dazu entschließen gemeinsam erneuerbare Energie zu produzieren, zu verbrauchen, zu speichern und zu teilen. 

Es handelt sich also um eine kollaborative Energieform, welche sich auf ein lokales Austauschsystem stützt. 

Eine Energiegemeinschaft trägt aktiv zur Energiewende und zu einer nachhaltigen Entwicklung des Landes bei, indem sie den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen vorantreibt und die Energieeffizienz fördert. 


Wer kann sich zu einer Energiegemeinschaft zusammenschließen? 

Bürger, Unternehmen, öffentliche Körperschaften sowie religiöse Institutionen können sich zu Energiegemeinschaften zusammenschließen. Der Zusammenschluss erfolgt in Form einer Genossenschaft oder Vereins, dessen Gegenstand und Auftrag statutarisch festgelegt wird. 


Wie funktioniert eine Energiegemeinschaft? 

Bei der Gründung einer Energiegemeinschaft schließen sich eine Reihe von Produzenten, Verbrauchern und Prosumern (Produzent und Verbraucher) zusammen. 

Mitglieder der Energiegemeinschaften können Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien errichten, den erzeugten Strom vor Ort selbst verbrauchen und den Überstrom in das Stromnetz einspeisen. 

Wer beispielsweise eine Fotovoltaikanlage besitzt, kann die eigenerzeugte, überschüssige Energie virtuell mit den anderen Mitgliedern teilen. Umgekehrt können deren Mitglieder als Verbraucher direkt vor Ort sauberen Strom virtuell verbrauchen und damit einen Fördertarif generieren. Energiegemeinschaften eignen sich auch für öffentliche Gebäudesysteme wie Schulen, Bibliotheken, Feuerwehrhallen, Kirchen, Dienstleistungsbetriebe, Landwirte und andere Einrichtungen. 


Welche Vorteile habe ich als Mitglied in einer Energiegemeinschaft? 

Die erneuerbare Energie, die Sie beispielsweise mit einer Fotovoltaikanlage produziert, aber selbst nicht zur Gänze eigenverbrauchen, können Sie den Mitgliedern der Energiegemeinschaft virtuell zur Verfügung stellen und mit ihnen teilen. 

Diese Menge an „geteilter Energie“ wird seitens des GSE (Gestore dei servizi energetici) mit einem Fördertarif vergütet. Jährlich erfolgt eine Ausgleichszahlung an die Energiegemeinschaft. Jede Energiegemeinschaft definiert den Schlüssel, mit welchem diese Förderung an seine Mitglieder, also den Produzenten und Verbrauchen, rückvergütet werden. 

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen ergeben sich auch ökologische und soziale Vorteile, indem sich jedes Mitglied bewusst an der Energiewende beteiligt. 


Welche Beschränkungen gibt es bei einer Energiegemeinschaft? 

Die Energiegemeinschaften sind auf ihren Nahbereich begrenzt. Um genauer zu sein, ist die Gemeinschaft auf das Einzugsgebiet einer Primärkabine begrenzt. Primärkabinen sind die Verbindung zwischen der Hoch- und Mittelspannung. 


Ist die Energiegemeinschaft ein Stromlieferant, der seinen Mitgliedern günstigeren Strom liefert und verkauft? 

Die Energiegemeinschaften sind keine Stromlieferanten, die die Mitglieder direkt mit Strom beliefern und direkt Strom verkaufen. Die Mitglieder einer Energiegemeinschaft bleiben in Ihrer Wahl des Stromlieferanten frei und können weiterhin Kunden unterschiedlicher Stromlieferanten sein und erhalten weiterhin die Stromrechnung vom jeweiligen Stromlieferant. 


Weitere Informationen finden Sie unter: https://energiegemeinschaften.raiffeisen.it/


Nun können Interessierte bis zum 12.06.2023 Ihre Interessensbekundung online abgeben.


Die Bürgermeisterin ruft alle Bürger/-innen, ob Privathaushalte oder Unternehmen, ob Produzent/-innen oder Konsument/-innen herzlichst auf die Interessensbekundung im genannten Zeitraum bitte abzugeben, damit wir genügend Mitglieder für die Gründung einer lokalen Energiegemeinschaft zusammenbekommen.  


  1. Die Interessensbekundungen können innerhalb 12.06.2023 unter folgendem Link anhand der bestehenden Stromrechnung online abgegeben werden.

https://energiegemeinschaften.raiffeisen.it/unsere-projekte/detail/tscherms


Ein Bild, das Muster, Grafiken, Pixel, Design enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

  1. Oder das Formular „Interessensbekundung“ anbei samt Anlagen an info@gemeinde.tscherms.bz.it gesendet oder in der Gemeinde innerhalb 12.06.2023 abgegeben werden.