Um einen reibungslosen Verwaltungsablauf im Bauamt gewährleisten zu können, ist ab 01. Februar 2022 eine Terminverbeinbarung notwendig. Die Termine werden nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage vergeben.
Tel. 0473/554335
E-Mail: info@gemeinde.tscherms.bz.it
Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
ist zuständig für:
- die Entgegennahme der ZEMET, der Anträge auf Landschaftsrechtliche Genehmigung, der hydrogeologisch-forstrechtlichen Genehmigungen und der Baugenehmigungen, der Bezugsfertigkeitsmeldungen und alle weiteren auf der Grundlage des Gesetzes für Raum- und Landschaft (L.G. Nr. 9 vom 10.07.2018) vorgesehenen Akte,
- die Gewährleistung des Zuganges zu den Verwaltungsunterlagen,
- die Aushändigung oder Übermittlung der Landschaftsrechtlichen Genehmigungen, der Baugenehmigungen sowie aller Bescheinigungen , welche im Landesgesetz für Raum und Landschaft vorgesehen sind,
- die Vorabberatung und die Ausstellung der Vorabbescheinigung über das Bestehen von Bindungen auf den Parzellen.
Die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ist für das Publikum von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Der Gemeindetechniker ist dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr anwesend.
Landesgesetz für Raum und Landschaft Nr.9/2018
Durchführungsverordnungen zum Gesetz für Raum und Landschaft
FAQ's zum Gesetz für Raum und Landschaft
Bauordnung_Tscherms
Anlage_1_Bauordnung
Anlage_2_Bauordnung
Anlage_3_Bauordnung
Digitale Dokumente erstellen und unterschreiben - Prozedere
Vademecum
Bauamt - Sekretariatsgebühren ab 01.12.2020
12_Sondervollmacht_ESB.pdf herunterladen (0.22 MB)